Ablauf
Auftragsabwicklung und Beratung
Obwohl unsere Arbeit IdR in einem Gutachten resultiert, sehen wir Beratung und Aufklärung als wesentliche Bestandteile unserer Klientenbeziehung an. Wir nehmen unsere berufsrechtliche Warn-, Rede- und Hinweispflicht sehr ernst.
Erstkontakt und Erstgespräch
Der Erstkontakt erfolgt idR. telefonisch oder über Email. Daran anschließend erfolgt ein kostenloses Erstgespräch (telefonisch oder über Video-Konferenz) zur Erörterung von:
- Vorgehensweise und Datenaustausch
- Auftragsbedingungen, Vor- und Durchlaufzeit
- Klärung der Inhalte und Fragestellung des Auftrags
(mit oder ohne Kontext- bzw. Fall-Wissen) - Klärung möglicher Interessenskonflikte oder Unvereinbarkeiten
- Anforderungen an das Gutachten, Festlegung der Berichtssprache
- Anforderungen an Beweissicherung, Befundaufnahme, und ggf. Lokalaugenschein
Screening (Vorab-Sichtung)
Daran anschließend erfolgt eine Vorab-Sichtung (Screening) zur Präzisierung von Erfolgsaussichten, Aufwand und Kosten resultierend in einem Angebot. Es wird darauf hingewiesen, dass sich erfahrungsgemäß Hürden und Möglichkeiten erst im Laufe der umfassenden Detailanalytik erschließen, die Screening-Auskunft ist daher nur bedingt verbindlich und aussagekräftig.
Kosten
Die Vorab-Sichtung (Screening) kostet €500,– excl. USt. Im Falle der Beauftragung eines Gutachtens mit Labor-Analytik werden die Kosten für das Screening vom Honorar abgezogen.
Kostenrelevant sind neben den Auftragsdetails vorrangig die Qualität, Anzahl und Aufzeichnungslänge der Multimediadateien, etwaige Verifikationen mit Mobilgeräten, Lokalaugenscheine, Vergleichsaufnahmen oder Transkriptionen.
Eine variable aufwandsbezogene Laborpauschale von zumindest € 500,– excl. USt. wird je Auftrag ergänzend in Rechnung gestellt.
Ergänzende Kosten können durch die Beiziehung Dritter entstehen (Kooperationen).
Auftragsbedingungen
Eine Beauftragung erfolgt unter den Bedingungen der AGB und der Auftragsbedingungen für Multimedia-Forensik, eine Datenschutzdeklaration wird ebenfalls übermittelt.
Der Auftraggeber hat verbindlich zu bestätigen, dass er rechtlich über die Multimediadaten verfügen darf bzw. dafür die Zustimmung des Urhebers hat oder eine rechtliches Interesse im Rahmen eines Ermittlungs- oder Gerichtsverfahrens.
Eingabeprozess & Datenaustausch
Dies sind wesentliche Fragen (sofern bekannt und anwendbar) zur Übermittlung oder Bereitstellung von Multimedia-Daten für Erstsichtung und Analytik. Dafür wird ein sicherer Datenraum für Dateiaustausch sowie ein Projektraum für Recherchen und Fallbesprechung kostenlos beigestellt.
- Ist das Aufnahmegerät bekannt?
- Wie, wann und wo wurden die Aufnahmen erstellt und übertragen?
- Liegen die bereitgestellten Aufnahmen im bestmöglichen und möglichst originären Format vor? Wurden die Aufnahmen in irgendeiner Form bearbeitet oder verbessert?
- Ggf. Links auf Internet-Content, Streaming-Plattformen oder Social Networks
- Anzahl und Dauer der Aufnahmen nebst Dateigrößen. Wurden die Dateinamen verändert? Beweismittelreferenzen (Aktenzeichen) oder Prüfsummen
- Fragestellung, möglichst bezogen auf konkrete Zeitmarker oder Zeitintervalle
- Namen von fallbedeutsamen Personen und Akteuren
- Zeitkritische Milestones für die Untersuchung (Deadlines, Verhandlungstermine etc.)
Ergebniskommunikation
Die Kommunikation der Ergebnisse von Beweissicherung, Befundaufnahme, Labor-Analytik und Schlussfolgerungen erfolgt je nach Anforderung mündlich oder schriftlich als:
- Gerichts- und Privat-Gutachten in deutscher oder englischer Sprache nebst Erörterung und Präsentation, Überprüfungsergebnis von Gutachten Dritter oder Zeugenaussagen
- Beratung und Breifing von Rechtsanwälten zur fachlich-interdisziplinären Strategie und Beweisführung als “sparring partner“
- Kurzstellungnahmen und Screening-Aviso, diese sind ausschließlich für die interne Verwendung vorgesehen!
Kooperationen
Diese erfolgen je nach Auftragserfordernissen mit verlässlichen und spezialisierten Partnern unter Einholung der Zustimmung des Auftraggebers, da mit Mehrkosten zu rechnen ist. Die Zusammenarbeit kann sich als Konsultationen, Erfüllungsgehilfen oder in Form von eigenständigen Hilfsgutachten, Peer Reviews oder sonstiger zweckdienlicher Aufgabenteilung darstellen.
- Stimmverifikation und -vergleich (Linguistik, Phonetik)
- Audio-Profiling (Verdächtigenprofil)
- Gesichtserkennung und Gesichtsvergleich spezifischer biometrischer Merkmale
- Dolmetscher, Linguisten, Phonetikern, Raumakustiker
- Spezialisten für Farben, Farbraum und Farbkalibrierung
- Bildgebende medizinische Verfahren (medical imaging)
- 3D Rekonstruktion und Mapping
Diskretion, Verschwiegenheit und Datenschutz
Im Rahmen forensischer Ermittlungen kommt der SV naturgemäß in Berührung mit vertraulichen, privaten, personenbezogenen oder gar personen-sensiblen Daten, dafür stellt der SV eine Datenschutzdeklaration bei.
Strenge Verpflichtungen hinsichtlich Vertraulichkeit und Verschwiegenheit resultieren grundsätzlich aus dem Berufsrecht (SDG und ZTG sowie den jeweiligen Standesregeln).
Wünscht ein Kunde eine darüber hinaus gehende Datenverarbeitungsvereinbarung, werden die für die Abstimmung anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
Alle ursprünglichen Beweismitteldaten sowie die zugehörige Falldaten werden nach vollständigem Abschluss des Gutachtensauftrags und nach schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers bzw. Aufforderung zum festgelegten Zeitpunkt von den Systemen des SV gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben davon unberührt.
Aufträge und Fälle werden mit größter Diskretion behandelt, zu Aufträgen werden keinerlei Auskünfte erteilt, insbesondere nicht zu Presseanfragen.