Frequently Asked Questions

  • Was macht Zivilingenieure so besonders?

    Zivilingenieure sind technische Experten ausgestattet mit der höchsten Ingenieurs-Akkreditierung der Republik Österreich. Sie unterliegen ähnlich strengem Berufsrecht wie Rechtsanwälte und Notare (Verschwiegenheit, Mandantenschutz, Warn- & Redepflichten, erhöhter Sorgfaltsmaßstab) und zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus:

    • Herstellerunabhängigkeit & Objektivität
    • mit öffentlichem Glauben versehen
    • Errichter öffentlicher Urkunden
    • Vertretung vor Körperschaften öffentlichen Rechts
    • Trennung von Beratung/Planung – Prüfung – Ausführung
    • Trennung von Wirtschafts- & IT-Prüfung
    • öffentlich bestellte SV, öffentliche Urkundspersonen
    • zur Mediation befugt
    Im Unterschied zu den historisch gewachsenen Fachgebieten des Gerichtslistenwesens geht die Befugnis des Ziviltechnikers weiter und umfasst das gesamte Spektrum seines Berufsbildes. Ziviltechniker und Gerichtssachverständige sind gleichermaßen „öffentlich bestellte Sachverständige“ (durch Bescheid einer Verwaltungsbehörde bzw. durch Zertifizierung durch die Justizverwaltung). Der Gerichtssachverständige ist im Unterschied zum Ziviltechniker nicht befugt das Hoheitszeichen der Republik Österreich zu führen und ist auch keine Urkundsperson. 
  • Behandeln Multimedia-Forensik und Medien-Forensik dasselbe Fachgebiet?

    Ja, beide Bezeichnungen sind austauschbar in Verwendung.

  • Ist eine Vorab-Sichtung kostenlos?

    Nein, dafür fällt jedenfalls eine Pauschale von €500,– an, das Erstgespräch hingegen ist immer kostenlos. Im Falle eine Beauftragung werden die Kosten für die Vorab-Sichtung vom Honorar mit Laborpausschale abgezogen.

  • Kann ich einfach irgendwann vorbeikommen?

    Nein, eine Terminvereinbarung ist immer erforderlich, Telekonferenzen sind jedoch flexibel möglich. Forensiker müssen in Ruhe arbeiten können und haben auch ein Privatleben :-).

  • Warum übernehmen Sie keine Aufträge von Privatpersonen?

    Die Erfahrung hat gezeigt, dass idR eine enge Abstimmung mit einer Rechtsberatung erforderlich und effizienzsteigernd ist und die Beauftragung und Abstimmung über ebendiese erfolgen sollte. Ausnahmen stellen insbesondere Journalisten dar.

  • Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

    Dies ist schwer vorhersehbar und abhängig von Menge, Dauer und Qualität der vorgelegten Aufnahmedateien, Geräte und Konkretisierung an bestimmten Stellen. 

  • Mit welchen Vorlauf- und Bearbeitungszeiten ist zu rechen?

    Auslastungsbedingt ist mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen zu rechnen, in der Urlaubszeit Juni bis August sowie  in den Weihnachtsferien von vier  Wochen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt be ca. 3 Wochen. dringende oder einfache Anliegen können eingeschoben und auch rascher bearbeitet werden.

  • Ich verstehe diese Begriffe nicht, ich will nur wissen, ob eine Aufnahme echt oder gefälscht ist?

    Es gibt gute Gründe dafür, warum sich die Multimediaforensik über objektivierbare Begriffe der  “Authentizität” und “Integrität” einer Aufnahme artikuliert, ergänzend über das Vorhandensein forensischer Spuren (Artefakte) sowie sonstiger Auffälligkeiten. 

    Begriffe wie “echt” sind zu vage, “manipuliert” oder “gefälscht” implizieren Vorsatz, Motive oder Absicht, darüber kann idR. auf Basis von Befund und Analytik keine Aussage getroffen werden.

  • Können Ergebnisse auch ohne Gutachten kommuniziert werden?

    Ja, dies ist in Kurzform bzw. mündlich möglich und explizit nicht für die Verwendung im Außenverhältnis gedacht. Ich halte generell nichts von gutachterlichen Kurzstellungnahmen sondern ausführlichen und präzise formulierten Gutachten, dies sind wir unserem guten Ruf schuldig.

  • Wie sind die Erfolgsaussichten für Verbesserung?

    Dies ist abhängig von der Ausgangsqualität und den Aufnahmebedingungen sowie der einhaltung forensischer Prinzipien. Was an signaltechnischem Informationsgehalt nicht vorhanden ist, setzt dem Grenzen. Ein zu drastische Bearbeitung kann zu veränderter inhaltlicher Wahrnehmung führen.

  • Können Verfälschungen, Deepfakes und Manipulationen immer gesichert erkannt werden?

    Nein, es gibt dafür weder eine Garantie noch eine 100% Sicherheit. Die Multimedia-Forensik ist ein “best effort” Bemühen nach dem Stand der Technik. Aussagen dazu sind je nach Ergebnislage und mehreren übereinstimmenden Ergebnissen mit unterschiedlicher Zuversicht möglich. Auch Machine Learning /Artificial Intelligence sind keine Wundermittel.

  • Aber in Fernsehserien wie CSI geht das immer schnell und mit super Ergebnissen?

    Die Realität könte davon nicht weiter entfernt sein, die Multimedia-Forensik ist ein geduldiges und sorgfältiges Puzzlespiel bestehend aus vielen Analysemethoden. Vieles davon ist nicht automatisierbar und Handarbeit, eine “smoking gun” einfach und rasch zu erkennen eher die Ausnahme. Ebenso sind Restaurierungsversuchen Grenzen gesetzt.