Beweissicherung & Lokalaugenschein
Lokalaugenscheine dienen grundsätzlich einer Befunderhebung und ggf. Beweissicherung vor Ort mit multimedialer Dokumentation, der unmittelbare Eindruck ist oft wesentlich.
Gerichtlich angeordnete Lokalaugenscheine werden üblicher Weise durch den SV in Abstimmung mit dem Gericht moderiert, dies unter Gleichbehandlung aller Parteien.
Darunter fallen beispielsweise die Prüfung von Überwachungseinrichtungen und deren Funktionsfähigkeit, Wartung, Skalierbarkeit und Verlässlichkeit auf Basis von Überwachungskameras und dazugehörigen Video-Servern. Damit zusammenhängend werden Aspekte der Bewegungserkennung und Nachtsicht-Funktionalität erhoben.
Lokalaugenscheine diene auch generisch dem Zweck, Eindrücke und Wahrnehmungen von Ort und Umgebung zu Plausibilisierungs- und Verifikationszwecken zu gewinnen (Nachschau).